🌱 Wie sind deine Investitionen geschützt?
Grünfin AS ist Mitglied des estnischen Garantiefonds. Zweck des Garantiefonds ist der Schutz der von den Investoren über Anlageinstitute angelegten Gelder im Falle der Insolvenz einer Investmentgesellschaft.
Um das Vermögen der Investoren zu schützen, gelten strikte Maßnahmen. Wir müssen die Vermögenswerte unserer Kunden von unseren eigenen Vermögenswerten getrennt halten. Das Vermögen der Kunden gehört nicht zu unserer Konkursmasse und die Forderungen der Gläubiger können nicht auf Kosten der Kunden erfüllt werden; trotzdem ist die Insolvenz einer Investmentgesellschaft (wie wir es sind) nicht ausgeschlossen. Der Anlegerschutz kommt vor allem dann zur Anwendung, wenn die Investmentgesellschaft im Fall eines Betrugs, eines Amtsmissbrauchs oder eines Fehlers nicht in der Lage ist, Vermögenswerte an ihre Kunden zurückzuzahlen. Der Anlegerschutz deckt keine Anlagerisiken ab, d. h. Verluste, die durch Marktwertverluste von Investitionen oder den Konkurs eines Wertpapieremittenten entstehen, sind ausgeschlossen.
Zu diesem Zweck erhebt der Garantiefonds einmalige und vierteljährliche Beiträge von Investmentgesellschaften (wie uns) für den Investitionsgarantiefonds (IGSF) und entschädigt die Anleger für die Investitionen, die sie über eine Investmentgesellschaften getätigt haben.
Die Investitionen der Kunden von in Estland registrierten Investmentgesellschaften - der Investoren - werden durch den Investment Guarantee Sectoral Fund (IGSF) abgesichert und ausgeglichen. Eine in Estland registrierte Investmentgesellschaft ist eine Investmentgesellschaft, die von der estnischen Finanzaufsichtsbehörde eine Zulassung für ihre Tätigkeit erhalten hat. Die Vermögenswerte von Anlegern einer ausländischen Zweigstelle derselben Investmentgesellschaft sowie im Ausland getätigte Investitionen werden ebenfalls durch den IGSF garantiert und ausgeglichen.
Die folgenden Investitionen sind von der Entschädigung ausgenommen: Investitionen mit Garantie gemäß dem estnischen Zentralregister für Wertpapiere, Investitionen von qualifizierten Anlegern, Investitionen des Staates, lokaler Regierungen und Finanzierungseinrichtungen, Investitionen von Personen im Zusammenhang mit zahlungsunfähigen Investmehtgesellschaften, Investoren, deren Anteilseigner nicht erfüllte Verpflichtungen gegenüber dem Kreditinstitut haben, sowie Investitionen im Zusammenhang mit Geldwäscherei. Mehr erfahren.
Das mit dem Garantiefondsgesetz in Estland eingeführte Anlegerentschädigungsprogramm erfüllt die Anforderungen der Investitionsgarantierichtlinie der Europäischen Union. Dank der Regelung können Kleinanleger Wertpapierdienstleistungen von Zweigstellen ausländischer Investmentgesellschaften oder als grenzüberschreitende Dienstleistungen ebenso sicher erwerben wie von inländischen Investmentgesellschaften. Durch Anlegergarantiesystemen müssen Anleger nicht an langwierigen Insolvenzverfahren teilnehmen, bei denen die Auszahlungen in der Regel nur einen kleinen Teil der ursprünglichen Investition abdecken.
🌱 Was bedeutet Investition in diesem Zusammenhang?
Im Rahmen des Garantiefondsgesetzes ist eine Investition eine Forderung, die auf einer Vereinbarung zwischen den Parteien oder auf Rechtsvorschriften beruht und aufgrund derer eine Investmentgesellschaft (z. B. ein Wertpapierportfolioverwaltungsdienstleister) verpflichtet ist: die Gelder, die den Investoren geschuldet werden oder ihnen gehören und von der Investmentgesellschaft im Zusammenhang mit der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen zu diesem Zwecke gehalten oder verwaltet werden, zurückzuzahlen; den Investoren die Wertpapiere zurückzugeben, die ihnen geschuldet werden oder ihnen gehören und von der Investmentgesellschaft im Zusammenhang mit der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen zu diesem Zwecke gehalten, verwaltet oder kontrolliert werden.
🌱 Wie hoch ist die Entschädigung für Investitionen?
Investitionen werden nach den Bestimmungen des Garantiefondsgesetzes zu 100 Prozent ihres Wertes zum Entschädigungszeitpunkt garantiert und entschädigt, jedoch bis zu einem maximalen Betrag von 20.000 € pro Anleger einer Investmentgesellschaft (weiterer Informationen). Unter dem Wert einer Investition wird im Rahmen des Garantiefondsgesetzes der Wert des Geldes und der Wertpapiere verstanden, der nach den vom zuständigen Minister festgelegten Verfahren im Wesentlichen anhand des Marktwertes des Geldes und der Wertpapiere ermittelt wird.
Währung der Entschädigungszahlung: Der Wert des Geldes und der Wertpapiere, die in einer Fremdwährung nominiert sind, wird anhand des Devisenreferenzkurses der Europäischen Zentralbank zum Zeitpunkt der Entschädigung in Euro umgerechnet (auf Euro-Cent-Basis - auf zwei Dezimalstellen und nach den mathematischen Regeln abgerundet).
Die Entschädigung wird dem Anleger spätestens innerhalb eines Monats nach Bestimmung des Werts der entschädigungspflichtigen Investition durch den estnischen Garantiefonds ausgezahlt. Der Estnische Garantiefonds kann diese unter außergewöhnlichen Umständen und bei Vorliegen eines triftigen Grundes verlängern. Eine Frist kann jeweils um bis zu drei Monate, insgesamt jedoch maximal um zwölf Monate verlängert werden. Wird dem Kunden innerhalb der oben genannten Fristen keine Entschädigung gezahlt, muss er sich mit dem Estnischen Garantiefonds in Verbindung setzen. Der Anspruch des Anlegers auf Entschädigung bleibt noch fünf Jahre nach dem Datum, an dem die Einlagen nicht mehr verfügbar sind, bestehen, danach kann der Anleger seinen Anspruch auf Entschädigung verlieren. Die Auszahlung der Entschädigung kann in den im Gesetz der Republik Estland über den Garantiefonds vorgesehenen Fällen aufgeschoben werden, wenn beispielsweise keine Daten zum Nachweis des Entschädigungsanspruchs vorliegen, bei einem laufendes Gerichtsverfahren über die Entschädigung oder wenn das Recht, über die Entschädigung zu verfügen, auf den Investor beschränkt ist.
Weitere Informationen und detaillierte Angaben zu den Bedingungen für die Haftung gegenüber den Anlegern und zu den Fällen, in denen Entschädigungen an bestimmte Anleger nicht gezahlt werden, findest du auf der Website des Garantiefonds unter www.tf.ee.
Mehr dazu: