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Grundsätze für den Schutz und die Verwahrung der Vermögenswerte der Kunden
Grundsätze für den Schutz und die Verwahrung der Vermögenswerte der Kunden

Deine Investitionen sind durch die Anlegerentschädigungsregelung bis zu einem Betrag von 20.000 € geschützt.

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Verfasst von Vaiki Randala
Vor über 2 Jahren aktualisiert

Zunächst einmal ist es wichtig für dich zu wissen, dass deine Vermögenswerte durch die Anlegerentschädigungsregelung bis zu einem Betrag von 20.000 € geschützt sind. Der Zweck dieser Regelung ist der Schutz der von den Investoren über Anlageinstitute investierten Gelder im Falle der Insolvenz eines Anlageinstituts. Eine ausführliche Erläuterung der Bedingungen und Bestimmungen der Regelung findest du auf unserer Webseite: Informationen über das Anlegerentschädigungssystem.

Die sichere Verwahrung deines Wertpapiervermögens hat für uns oberste Priorität. Dein Portfolio-Vermögen wird auf dem Kunden-Wertpapierkonto und dem Kunden-Geldkonto zusammen mit dem Vermögen anderer Kunden, aber immer getrennt von unserem Unternehmensvermögen, sicher aufbewahrt. Alle Vermögenswerte auf den genannten Kundenkonten gehören den Kunden.

Wir führen dein Portfolio-Vermögen auf dem Kunden-Wertpapierkonto (d. h. auf einem Sammel- oder Treuhandkonto, (d. h. auf einem Konto, auf dem die Vermögenswerte mehrerer Kunden gemeinsam geführt werden), das bei einem Drittverwahrer / einer Depotstelle eröffnet wurde). Es ist zu beachten, dass deine Wertpapiere in bestimmten Fällen von unserer Partnerverwahrstelle/Depotstelle verwahrt werden und wiederum an eine andere Unterverwahrstelle weitergegeben werden können. Deine Vermögenswerte werden zu jedem Zeitpunkt in unseren internen IT-Systemen aufgezeichnet und der Inhalt deines Portfolios ist uns jederzeit bekannt, deine Vermögenswerte sind jedoch in den Registern der Verwahrstelle nicht einzeln als deine Vermögenswerte identifizierbar.

Wir sehen von einer Übertragung deiner Wertpapiere zur Verwahrung an Personen, die in einem Nicht-EWR-Mitgliedstaat ansässig ist und in dem die Verwahrung und der Schutz von Wertpapieren einer anderen Person nicht spezifisch geregelt ist, ab. Wir können jedoch von dieser Vorschrift absehen, wenn aufgrund der Art der Wertpapiere oder der mit ihnen verbundenen Wertpapierdienstleistungen diese Finanzinstrumente von einer Person verwahrt werden müssen, die in einem solchen Nicht-EWR-Mitgliedstaat ansässig ist. Wird das Recht eines Nicht-EU-Mitgliedstaates auf die Konten angewendet, auf denen die Wertpapiere des Kunden verbucht werden, können sich die durch die Wertpapiere des Kunden gewährten Rechte entsprechend ändern. Die Wertpapiertitel von Kunden, die von in ausländischen Staaten registrierten Emittenten ausgestellt wurden, können von einer anderen Depotstelle verwahrt werden.

Wir gewähren Dritten keine Pfandrechte oder Aufrechnungsrechte gegenüber Kunden oder andere Rechte an deinen Vermögenswerten, die es einem Dritten ermöglichen, seine Ansprüche auf deine Vermögenswerte zu erfüllen, um Verpflichtungen nachzukommen, die sich nicht auf dich beziehen, außer wenn dies nach geltendem Recht in einem Drittland, in dem deine Gelder oder Wertpapiere gehalten werden, vorgeschrieben ist.

Wir bitten dich, vor dem Abschluss einer Vereinbarung mit uns zur Kenntnis zu nehmen, dass die gesetzlichen und/oder aufsichtsrechtlichen Anforderungen und Marktpraktiken, die in jeder Rechtsordnung für die separate Identifizierung und Trennung der Vermögenswerte gelten, in verschiedenen Situationen und Rechtsordnungen variieren können.

Dies kann je nach Situation eine der folgenden Konsequenzen haben:

a) In manchen Fällen können nationale Rechtsvorschriften, die für eine bestimmte Drittperson gelten, vorschreiben, dass die Vermögenswerte nicht von den Finanzinstrumenten, die dir, uns oder dieser Drittperson gehören, getrennt werden, und es muss dir bewusst sein, dass diese Finanzinstrumente Gegenstand von Ansprüchen gegen einen anderen Kunden, gegen uns oder gegen eine andere Drittperson sein können.;

b) bei der Verwahrung von Vermögenswerten auf einem Sammelkonto bei der Depotstelle und/oder in Situationen, in denen die Depotstelle die Verwahrungsdienstleistung an eine andere dritte Person ausgelagert hat, besteht das Risiko, dass deine Vermögenswerte in bestimmten Situationen nicht geschützt sind und/oder die Aufzeichnung deiner Vermögenswerte mit Schwierigkeiten verbunden ist und es schwierig sein könnte, dein Besitz und die Titel der betreffenden Vermögenswerten zu ermitteln,

c) Vermögenswerte, die von einem Dritten verwahrt werden, der sich in einem Insolvenzverfahren (oder einem ähnlichen Verfahren) befindet, werden möglicherweise nicht in der gleichen Weise behandelt, wie sie behandelt würden, wenn sie von uns oder in unserem Namen gehalten würden (z. B. kann ein relevanter Dritter (oder ein Insolvenzverwalter, der mit der Abwicklung der Vermögenswerte dieses Dritten beauftragt ist) ein Pfandrecht oder ein anderes Sicherungsrecht an den Vermögenswerten unserer Kunden geltend machen;

d) Vermögenswerte, die in einer anderen Rechtsordnung gehalten werden und sich dort befinden, sind möglicherweise nicht in der gleichen Weise getrennt und separat identifizierbar, wie dies bei der Verwahrung in der Rechtsordnung unseres direkten Partners und Drittverwahrers der Fall wäre (das bedeutet, dass die Vermögenswerte im Falle einer Insolvenz möglicherweise nicht ausreichend vor den Ansprüchen von Gläubigern geschützt sind);

e) die in deinem Namen gehaltenen Vermögenswerte können mit den Vermögenswerten anderer Kunden bei der Drittpartei oder bei der weitergeleiteten Drittpartei zusammengelegt werden;

f) im Falle eines nicht gedeckten Defizits, das durch die Insolvenz einer Depotstelle oder eine Drittpartei verursacht wird, kannst du anteilig an diesem Defizit beteiligt werden.

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