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Bedingungen für das Empfehlungs- & Prämienprogramm von Grünfin
Bedingungen für das Empfehlungs- & Prämienprogramm von Grünfin

Allgemeine Bedingungen für das Empfehlungsprogramm und weitere Programme von Grünfin. Gültig ab 20.02.2024.

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Verfasst von Vaiki Randala
Vor über einer Woche aktualisiert

Allgemein

  • Durch deine Empfehlung oder der Teilnahme an allen weiteren Prämienprogrammen von Grünfin erklärst du dich mit diesen Bedingungen einverstanden und akzeptierst sie. Die Bedingungen bestimmen die Vereinbarung zwischen uns in Verbindung mit dem jeweiligen Gegenstand.

  • Falls nicht anders bestimmt, liegt der Betrag der Grünfin Prämie für den Empfehlenden oder die Empfehlende bzw. die Empfehlung bei 20€. Es ist möglich, dass sich der Betrag für bestimmte Aktionsphasen verändern kann. Grünfin behält sich vor, während Aktionsphasen Prämien in Form von anderen Guthaben, Boni oder Prämien auszuzahlen. (Zum Beispiel, wenn du dich für ein neues Portfolio innerhalb eines bestimmten Zeitraumes registrierst etc.)

  • Grünfin behält sich das Recht vor, diese Bestimmungen auf unserer Website auszusetzen, zu beenden oder zu ändern. Damit werden unsere Verpflichtungen in Bezug auf die Vergabe von Prämien für Empfehlungen oder Handlungen, die vor der Aussetzung, Beendigung oder Änderung der Bedingungen erfolgt sind, nicht berührt.

Teilnahmeberechtigung

  • Das Ziel des Empfehlungsprogramms ist, dich zu belohnen, wenn aufgrund deiner Empfehlung FreundInnen von dir Grünfin beitreten, und zusätzlich auch den FreundInnen ein kleines Startbonus zu geben.

  • Du solltest niemals jemanden unverantwortlich dazu überreden oder beeinflussen, Grünfin-Kunde zu werden, ohne sich mit der Investition verbundenen Bedingungen und Risiken bewusst zu sein, und du solltest deine Empfehlungscode auch nicht leichtfertig und wahllos an Fremde weitergeben oder bewerben (z.B indem du ihn in Foren, auf Gutscheinseiten oder in Massen-E-Mails/-Nachrichten veröffentlichst usw.).

  • Es können nur neue Nutzer innerhalb des Empfehlungsprogramms an Grünfin verwiesen werden. Du kannst jemanden an Grünfin vermitteln, der bereits Nutzer gewesen ist, aber diese Empfehlung führt nicht zu einem Anspruch auf eine Prämie für deine Empfehlung.

  • Wenn sich die Person, die du vermittelst, nicht vor ihrer Anmeldung mit ihrer E-Mail-Adresse über deinen Einladungslink registriert, können wir dir für diese Einladung im Empfehlungsprogramm keine Prämie auszahlen.

  • Um sich für die Empfehlungsprämie zu qualifizieren, muss ein neuer Benutzer seinem Grünfin-Portfolio mindestens 20€ als anfängliche Portfoliozahlung und insgesamt mindestens 200€ bis zum Ende der ersten zwölf Monate gutschreiben.

  • Grünfin kann jeden von der Teilnahme an einem Empfehlungs-, bzw. Prämienprogramm ausschließen, der gegen die Empfehlungs- und Prämienbedingungen verstößt und/oder bei dem es nach unserer vernünftigen Einschätzung den Verdacht gibt, dass das Angebot unfair ausgenutzt wird.

  • Jede:r Empfänger:in von Empfehlungen (und jeder neue Kunde) muss mit den Geschäftsbedingungen von Grünfin vertraut sein und wenn nötig, einen Experten konsultieren, bevor investiert wird.

Verwendung deiner Gutschrift

  • Wenn du kein aktives Portfolio besitzt und eine Person empfiehlst, ist die Prämie im Falle einer Empfehlung erst gültig, sobald du dein Portfolio aktivierst.

  • Grünfin Prämien sind auf 500€ begrenzt. Du kannst weiterhin Personen an Grünfin empfehlen und sie werden weiterhin ihre Prämie erhalten, aber alle Prämien, die du durch Empfehlungen erhältst, werden deinem Konto nicht mehr gutgeschrieben, sobald du das Gutschriftenlimit von 500€ erreicht hast.

  • Wenn du oder die von dir empfohlene Person innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt der Prämie das Grünfin-Konto schließt, oder die Investitionen abhebt, ist die Prämie nicht mehr gültig und wird vom Konto entfernt. Gleiches gilt, wenn die Person bis zum Ende der ersten zwölf Monate nicht mindestens 200 Euro in ihr Portfolio eingezahlt hat. Diese Regeln gelten auch für andere Grünfin Gutschriften, Boni und Prämien, sofern von uns nicht ausdrücklich anders festgelegt ist.


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