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Konsumentenschutz
Regeln zu Interessenkonflikten
Regeln zu Interessenkonflikten

Wir verpflichten uns, Interessenkonflikte bei der Bereitstellung unserer Dienstleistung zu vermeiden.

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Verfasst von Vaiki Randala
Vor über einer Woche aktualisiert

Wir verpflichten uns, Interessenkonflikte bei der Bereitstellung unserer Dienstleistung zu vermeiden.

Unsere Dienstleistung wird unabhängig erbracht und umfasst Folgendes:

  • Wir handeln nicht zugunsten anderer Kunden zu deinem Nachteil

  • Wir behandeln alle Kunden, welche die gleichen Voraussetzungen erfüllen, gleich

  • Wir besitzen keine Aktien oder andere Anteile und wir beschäftigen nicht die gleichen Manager wie der Emittent der Wertpapiere, die wir für dein Portfolio erwerben

  • Wir verkaufen keine eigenen Wertpapiere und handeln nicht als Vertreter des Verkäufers oder des Käufers von Wertpapieren, die wir für dein Portfolio erwerben.

  • Wir übertragen alle monetären Anreize, die wir von Dritten im Zusammenhang mit dem Portfolio-Verwaltungsdienstes für unsere Kunden erhalten, so schnell wie möglich nach Erhalt anteilig auf die Portfolios unserer jeweiligen Kunden.

  • Wir behalten keine Anreize, die wir von Dritten im Zusammenhang mit der Verwaltung deines Portfolios erhalten haben, mit Ausnahme kleinerer nicht-monetärer Vorteile wie:

    • Allgemeine oder personalisierte Informationen oder Unterlagen in Bezug auf eine Wertpapierdienstleistung oder ein Wertpapier;

    • Schriftliche Unterlagen von Dritten, das von einem Emittenten oder potenziellen Emittenten in Auftrag gegeben und bezahlt wird, um eine neue Emission zu vermarkten, oder wenn die Drittfirma vom Emittenten vertraglich beauftragt und bezahlt wird, solches Material fortlaufend zu erstellen, vorausgesetzt, die vertragliche Beziehung wird in den Unterlagen deutlich offengelegt und das Material wird zur gleichen Zeit allen Investmentgesellschaften, die es erhalten möchten, oder der allgemeinen Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt;

    • Die Teilnahme an Konferenzen, Seminaren und anderen Schulungsveranstaltungen über die Vorteile und Merkmale einer bestimmten Wertpapierdienstleistung oder eines bestimmten Wertpapiers;

    • Elementare Bewirtungen, wie z. B. Speisen und Getränke, die während eines Geschäftsmeetings oder einer öffentlichen Veranstaltung (wie Konferenzen, Seminare und andere Schulungsveranstaltungen) angeboten werden;

    • Andere unwesentliche nicht-monetäre Zuwendungen, welche die Qualität der für einen Kunden erbrachten Dienstleistungen verbessern können und die, gemessen an der Gesamthöhe der von einer Stelle oder Gruppe von Stellen einer Investmentgesellschaft erbrachten Zuwendungen, in ihrer Art und ihrem Umfang eine Investmentgesellschaft nicht von der Erbringung ehrlicher, professioneller und im besten Interesse des Kunden liegender Dienstleistungen abhalten dürften.

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